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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 9 AS 120/20 NZB   

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https://dejure.org/2020,76179
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 9 AS 120/20 NZB (https://dejure.org/2020,76179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.06.2020 - L 9 AS 120/20 NZB (https://dejure.org/2020,76179)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - L 9 AS 120/20 NZB (https://dejure.org/2020,76179)
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  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14

    Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 9 AS 120/20
    Denn wenn die Kostengrundentscheidung im Rahmen des Widerspruchsbescheids ergehe, sei dieser alleine wegen der Kostenentscheidung nur durch Klage anfechtbar, ein Widerspruch sei unzulässig (Hinweis auf BVerwG vom 12. August 2014 - 1 C 2/14, BVerwGE 150, 190).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 9 AS 297/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 9 AS 120/20
    Die von ihm für relevant gehaltene Frage, dass seiner Auffassung nach bislang durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung nicht beantwortet sei, ob gegen die (negative) Kostenentscheidung eines auf einen Widerspruch hin ergangenen Abhilfebescheides zunächst ein Widerspruch zu erheben sei oder ob direkt die Erhebung einer Klage geboten erscheine, ist deshalb nicht klärungsfähig, weil sie vorliegend nicht (entscheidungs-)erheblich ist (vgl. zur Klärungsfähigkeit: Senatsbeschluss vom 22. April 2014 - L 9 AS 932/13 NZB - und vom 26. Juni 2013 - L 9 AS 297/13 NZB - vgl. auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 160 Rn. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2014 - L 9 AS 932/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 9 AS 120/20
    Die von ihm für relevant gehaltene Frage, dass seiner Auffassung nach bislang durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung nicht beantwortet sei, ob gegen die (negative) Kostenentscheidung eines auf einen Widerspruch hin ergangenen Abhilfebescheides zunächst ein Widerspruch zu erheben sei oder ob direkt die Erhebung einer Klage geboten erscheine, ist deshalb nicht klärungsfähig, weil sie vorliegend nicht (entscheidungs-)erheblich ist (vgl. zur Klärungsfähigkeit: Senatsbeschluss vom 22. April 2014 - L 9 AS 932/13 NZB - und vom 26. Juni 2013 - L 9 AS 297/13 NZB - vgl. auch Leitherer, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 160 Rn. 9).
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